Rechtliche Hinweise

Allgemeine Vertragsbedingungen

Stand: Mai 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Toolbox Cloud Solutions GmbH (nachfolgend „tbxcs") und ihren Kunden über die Bereitstellung der Plattform tbxOS sowie über Leistungen der Forward Deployed Engineers.

Das Angebot von tbxcs richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, tbxcs stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

2. Kein Vertragsschluss über die Webseite

Die Darstellung von tbxOS, Dienstleistungen oder sonstigen Informationen auf der Webseite von tbxcs stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

Eine Testphase, Pilotphase, Produktbereitstellung oder sonstige Leistungserbringung erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung in Textform.

3. Vertragsschluss

Angebote von tbxcs sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Ein Vertrag kann insbesondere durch Annahme eines Angebots, Unterzeichnung eines Auftragsformulars oder eine sonstige individuelle Vereinbarung in Textform zustande kommen.

4. Leistungen

Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. dem individuellen Vertrag. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

tbxOS wird, soweit vereinbart, als technische Plattform bzw. Softwarelösung für geschäftliche Kunden bereitgestellt. Der konkrete Funktionsumfang, etwaige Module, Integrationen, Schnittstellen, Supportleistungen, KI-Funktionen oder Engineering-Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung.

tbxcs ist berechtigt, Leistungen, Funktionen und technische Komponenten weiterzuentwickeln, anzupassen oder zu ändern, soweit dadurch der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

5. Test- und Pilotphasen

Sofern eine Test- oder Pilotphase vereinbart wird, bedarf sie einer gesonderten Vereinbarung in Textform. Dauer, Umfang, Vergütung, Nutzungsrechte, Zugangsvoraussetzungen und Beendigung richten sich ausschließlich nach dieser Vereinbarung.

6. Nutzungsrechte

Sofern tbxcs dem Kunden Zugang zu tbxOS oder sonstiger Software gewährt, erhält der Kunde für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung im vertraglich vereinbarten Umfang.

Der Kunde darf tbxOS nur für eigene geschäftliche Zwecke nutzen. Eine Weitergabe, Vermietung, Veräußerung, Unterlizenzierung oder sonstige Zugänglichmachung an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von tbxcs in Textform untersagt.

Eine Überlassung, Zugänglichmachung, Unterlizenzierung oder sonstige Bereitstellung von tbxOS an Dritte ist nur zulässig, wenn tbxcs dem zuvor ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Art, Dauer und Umfang der Überlassung ergeben sich ausschließlich aus der jeweiligen Zustimmung oder Vereinbarung in Textform.

7. Vergütung und Zahlung

Die Vergütung ergibt sich aus dem Vertrag. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Rechnungsstellung kann elektronisch erfolgen. Nutzungsabhängige Vergütungen, Zusatzleistungen, zusätzliche Nutzer, Integrationen oder Engineering-Aufwände werden nur berechnet, soweit sie vertraglich vereinbart oder vom Kunden beauftragt wurden.

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

8. Mitwirkungspflichten

Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungsleistungen, insbesondere Zugänge, Daten und Ansprechpartner, rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.

Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Daten, Inhalte, Systeme, Zugänge und Informationen verantwortlich.

Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf fehlenden, verspäteten oder fehlerhaften Mitwirkungsleistungen beruhen, gehen nicht zulasten von tbxcs.

9. Kundeninhalte und Daten

Der Kunde räumt tbxcs die zur Vertragserfüllung erforderlichen Rechte ein, vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Daten, Dateien, Eingaben, Prompts, Outputs und sonstige Informationen zu speichern, zu verarbeiten, zu übertragen und technisch zu nutzen, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist.

Weitere Rechte an Kundeninhalten erwirbt tbxcs nicht.

Der Kunde stellt sicher, dass Kundeninhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen.

Sofern KI-Funktionen eingesetzt werden, können Ergebnisse unvollständig, fehlerhaft oder irreführend sein. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Outputs vor produktiver, rechtlicher, wirtschaftlicher oder sonstiger Verwendung eigenständig zu prüfen.

10. Drittanbieter, KI-Modelle und Integrationen

Sofern Leistungen von Drittanbietern, KI-Modellen, Cloud-Anbietern, APIs oder externen Integrationen eingebunden werden, gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters.

tbxcs übernimmt keine Gewähr für Verfügbarkeit, Funktion, Sicherheit oder inhaltliche Richtigkeit von Leistungen, Modellen oder Systemen Dritter, soweit diese nicht ausdrücklich Bestandteil der von tbxcs geschuldeten Leistung sind.

11. Datenschutz

Sofern tbxcs personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.

Die Einzelheiten der Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, dem Auftragsverarbeitungsvertrag und der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

12. Verfügbarkeit, Wartung und Support

Eine bestimmte Verfügbarkeit von tbxOS ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.

tbxcs darf Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates und technische Anpassungen durchführen. Soweit möglich, wird tbxcs planbare Einschränkungen angemessen vorab ankündigen.

Supportleistungen werden nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang geschuldet.

13. Sperrung des Zugangs

tbxcs ist berechtigt, den Zugang zu tbxOS oder einzelnen Leistungen vorübergehend zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung, Sicherheitsrisiken, Verstöße gegen diese AVB, Zahlungsverzug oder eine Gefährdung der technischen Infrastruktur bestehen.

tbxcs wird den Kunden über die Sperrung und den Grund informieren, soweit dem keine rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründe entgegenstehen.

14. Haftung

tbxcs haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet tbxcs nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von tbxcs.

Eine Haftung für Inhalte, Daten, Entscheidungen oder Arbeitsergebnisse des Kunden sowie für Outputs von KI-Modellen besteht nur, soweit tbxcs den Schaden nach den vorstehenden Regelungen zu vertreten hat.

15. Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.

Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Produktinformationen, Quellcode, Kundeninhalte, Vertragsinhalte, Preise, Strategien, Zugangsdaten und sonstige nicht öffentlich bekannte Informationen.

Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.

16. Laufzeit und Kündigung

Laufzeit, Verlängerung und Kündigung richten sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug, wiederholten Vertragsverstößen, rechtswidriger Nutzung oder Gefährdung der Systeme von tbxcs vor.

Kündigungen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich oder vertraglich eine strengere Form vereinbart ist.

17. Änderungen dieser AVB

tbxcs kann diese AVB mit Wirkung für zukünftige Verträge ändern.

Für bestehende Verträge gelten Änderungen nur, wenn sie wirksam einbezogen oder zwischen den Parteien vereinbart werden.

18. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Vertragssprache ist Deutsch.

Bei Widersprüchen zwischen diesen AVB und einer individuellen Vereinbarung geht die individuelle Vereinbarung vor.